Ab 01. Juli 2010 gelten neue Förderrichtlinien in der Gemeinde

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2010 neue Förderrichtlinien zum Erhalt ortstypischer Bausubstanz in der Ortsgemeinde Lötzbeuren beschlossen.

Die erste Fassung der Richtlinie hat eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2010. daher war es notwendig, die Richtlinie zu überarbeiten und neu in Kraft zu setzen.
Wesentliche Änderungen sind, dass jetzt auch für jüngere Gebäude (bis Baujahr 1965) eine Förderung möglich ist. Darüber hinaus ist die Förderung jetzt nicht mehr an die Anerkennung als Dorferneuerungsobjekt gebunden. Dazu wurde auch für junge Familien eine Baby-Zulage in die Förderung mit aufgenommen.

Die neuen Richtlinien gelten ab dem 01.Juli 2010 bis 30.Juni 2012

Verfasst von Klaus.Reitz, am Mittwoch, 23.06.2010 um 15:56 Uhr.

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